Dieser Beitrag gehört zum Themenschwerpunkt Whitepaper und Fachratgeber redaktionell entwickeln.
Eine Expertin spricht eine Stunde lang über ihr Fachgebiet. Danach liegen eine Aufnahme, viele Notizen und ein gutes Gefühl vor. Beim Schreiben zeigt sich dann: Die Hälfte des Gesprächs beantwortet Fragen, die Leser gar nicht haben, wichtige Begriffe sind nicht erklärt, und bei einigen Zahlen weiß niemand mehr genau, wie sie gemeint waren. Damit aus einem Experteninterview ein brauchbarer Fachratgeber wird, braucht es Vorbereitung vor dem Gespräch und Sorgfalt danach.
Kurz gesagt: Sammle vor dem Interview die Fragen, die deine Leser tatsächlich stellen, und führe das Gespräch entlang dieser Fragen. Halte Fachbegriffe in einer Begriffsliste fest und erkläre sie im Text beim ersten Auftreten. Lege der Expertin am Ende eine Prüffassung vor, in der wörtliche Zitate, sinngemäße Wiedergaben und ergänzte Belege klar unterscheidbar sind.
Dieser Beitrag behandelt Interviews als Grundlage für einen Fachratgeber, also für eine Publikation, die ein Themengebiet erklärt. Wie du Kunden für eine Anwendergeschichte befragst, liest du im Beitrag Kundeninterview und Anwendergeschichte.
Schritt 1: Das Interview entlang der Leserfragen führen
Ein Interview wird gut, wenn die Fragen von den Lesern kommen und nicht aus dem Fachgebiet. Sammle deshalb vorher, was Leser wissen wollen. Gute Quellen dafür sind Anfragen an Service und Vertrieb, Fragen aus Schulungen und Veranstaltungen sowie Rückmeldungen zu bisherigen Publikationen.
Sortiere die gesammelten Fragen nach Themen und nach der Reihenfolge, in der Leser sie stellen würden. Daraus entsteht ein Gesprächsleitfaden, den du der Expertin vorab schickst. Im Gespräch selbst helfen drei Nachfragen, aus allgemeinen Antworten verwertbares Material zu machen:
- „Können Sie dafür ein typisches Beispiel nennen?“
- „Wann gilt das nicht, und was macht man dann?“
- „Woher stammt diese Zahl, und wo kann ich sie nachlesen?“
Wenn du das Gespräch aufzeichnen möchtest, hol vorher die Zustimmung aller Beteiligten ein und halte sie fest. Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 Strafgesetzbuch strafbar, ebenso das Gebrauchen oder Weitergeben einer solchen Aufnahme. Kläre bei der Gelegenheit auch, wer die Aufnahme später nutzen darf und wann sie gelöscht wird.
Notiere bei jeder Antwort, ob sie eine allgemeine Fachaussage, eine persönliche Einschätzung oder eine Zahl mit Quelle ist. Das erleichtert die spätere Prüfung erheblich. Allgemeine Hinweise zum Fachgespräch findest du im Beitrag Fachwissen in Texte überführen.

Schritt 2: Fachbegriffe erläutern
Fachleute benutzen Fachbegriffe, ohne darüber nachzudenken. Für Leser eines Ratgebers sind sie oft die größte Hürde. Lege deshalb während der Auswertung eine Begriffsliste an:
| Begriff | Erklärung in einem Satz | Verwendung im Ratgeber | Nicht verwenden |
|---|---|---|---|
| Der Begriff, wie ihn die Expertin verwendet | Verständlich für die Zielgruppe, von der Expertin bestätigt | Kapitel, in dem der Begriff zuerst vorkommt | Synonyme, die zu Verwechslungen führen |
Aus dieser Liste ergeben sich drei Regeln für den Text:
- Erkläre jeden Fachbegriff beim ersten Auftreten in einem Halbsatz oder einem kurzen Absatz.
- Verwende für dieselbe Sache durchgehend dasselbe Wort, auch wenn die Expertin im Gespräch wechselt.
- Prüfe, ob ein Begriff überhaupt nötig ist. Wenn Leser ihn später nicht selbst brauchen, ersetze ihn durch eine Beschreibung.
In einem umfangreicheren Ratgeber kann die Begriffsliste als Glossar am Ende erscheinen. Gestalterisch braucht sie dann eine eigene, gut auffindbare Seite und im Text einen einheitlichen Hinweis auf die Erklärung.

Schritt 3: Aussagen zur Prüfung vorlegen
Bevor der Ratgeber in die Gestaltung geht, prüft die Expertin, ob ihre Aussagen richtig wiedergegeben sind. Damit diese Prüfung gezielt und schnell gelingt, sollte die Prüffassung drei Arten von Text unterscheidbar machen:
- Wörtliche Zitate: in Anführungszeichen und mit Namen. Sie müssen das Gesagte richtig wiedergeben. Diesen Maßstab formuliert der Pressekodex des Deutschen Presserats für Wortlautinterviews, und er taugt auch für Unternehmenspublikationen.
- Sinngemäße Wiedergaben: Fachaussagen aus dem Gespräch, die redaktionell umformuliert wurden. Hier prüft die Expertin, ob der Sinn erhalten ist.
- Ergänzungen der Redaktion: Erklärungen, Beispiele oder Belege, die nicht aus dem Gespräch stammen. Sie sollte die Expertin ebenfalls fachlich bestätigen.
Stelle zu offenen Punkten konkrete Fragen, etwa: „Im Gespräch nannten Sie einen Richtwert von zwei Jahren. Gilt das für alle Anlagentypen?“ Das ist schneller zu beantworten als die Bitte, „einfach mal drüberzuschauen“. Halte fest, wer welche Fassung wann freigegeben hat. Wie solche Prüfrunden insgesamt ablaufen, zeigt der Beitrag Lektorat und Fachprüfung.
Arbeitshilfe: Auswertungstabelle für Experteninterviews
Mit dieser Tabelle überführst du das Gesprächsmaterial in eine Form, aus der sich der Ratgeber schreiben und prüfen lässt.
| Leserfrage | Kernantwort der Expertin | Art der Aussage | Beleg oder Quelle | Fachbegriffe | Prüfstatus |
|---|---|---|---|---|---|
| Frage im Wortlaut der Leser | Antwort in ein bis zwei Sätzen | Fachaussage, Einschätzung oder Zahl | Norm, Studie, Herstellerangabe oder keine | Begriffe für die Begriffsliste | offen, in Prüfung, freigegeben |
Beispiel: Vom Gespräch zum Ratgeberkapitel
Das Beispiel ist frei erfunden und dient nur der Veranschaulichung.
Ein Fachbetrieb für Dachbegrünung plant einen Ratgeber für Eigentümer von Gewerbehallen. Aus Anfragen des Vertriebs hat das Marketing zwölf typische Fragen gesammelt, darunter: „Trägt unser Dach eine Begrünung?“ und „Wie viel Pflege ist nötig?“
Das Interview mit dem technischen Leiter dauert eine Stunde und wird mit seiner Zustimmung aufgezeichnet. In der Auswertungstabelle zeigt sich: Zu den Pflegefragen gibt es klare Fachaussagen. Zur Tragfähigkeit nennt der Leiter Richtwerte, verweist aber darauf, dass im Einzelfall eine statische Prüfung nötig ist. Begriffe wie „Extensivbegrünung“ und „Flächenlast“ kommen in die Begriffsliste.
Im Ratgeberkapitel erscheinen die Pflegehinweise als sinngemäße Wiedergabe, der Hinweis auf die statische Prüfung als wörtliches Zitat. Die Prüffassung markiert beides farbig. Der technische Leiter korrigiert einen Wert und ergänzt eine Ausnahme. Erst danach geht das Kapitel in den Satz.
Häufige Fragen
Wer sollte das Interview führen?
Eine Person, die das Thema so weit versteht, dass sie gezielt nachfragen kann, aber nah genug an den Lesern ist, um deren Fragen zu vertreten. Das kann jemand aus deinem Marketing sein oder eine Redaktion, die du beauftragst. Wichtig ist, dass dieselbe Person auch die Auswertung begleitet.
Interview im Wortlaut oder Fließtext?
Für einen Fachratgeber eignet sich meist Fließtext mit einzelnen wörtlichen Zitaten. Er lässt sich nach Leserfragen gliedern und gut nachschlagen. Ein Wortlautinterview passt eher, wenn die Person selbst im Mittelpunkt steht, etwa in einem Magazin.
Was tun, wenn die Expertin bei der Prüfung viel umschreibt?
Unterscheide zwischen fachlichen Korrekturen und stilistischen Änderungen. Fachliche Korrekturen übernimmst du. Bei stilistischen Änderungen erklärst du, warum der Text für die Zielgruppe so formuliert ist. Dann einigt ihr euch auf eine Fassung. Eine klare Absprache vor dem Interview, was geprüft wird, vermeidet solche Konflikte.
Braucht es ein Foto der Expertin?
Es ist nicht nötig, macht den Ratgeber aber persönlicher. Für die Veröffentlichung eines Porträts brauchst du nach § 22 Kunsturhebergesetz grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person. Hol sie schriftlich ein, am besten zusammen mit der Zustimmung zur Aufzeichnung.
Dein nächster Schritt
Sammle vor deinem nächsten Interview die zehn häufigsten Leserfragen und lege die Auswertungstabelle an. Wie Interviews, Studien und Argumentation zusammenwirken, liest du im Themenschwerpunkt Whitepaper und Fachratgeber redaktionell entwickeln. Was wir bei Gestaltung, Satz und Projektmanagement übernehmen, steht auf der Seite Textbroschüre gestalten lassen. Für dein konkretes Vorhaben nutze die Projektanfrage.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 201 Strafgesetzbuch, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Abgerufen am 02.11.2026.
- Deutscher Presserat: Pressekodex, Richtlinie 2.4 Interview. Abgerufen am 02.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 22 Kunsturhebergesetz, Recht am eigenen Bilde. Abgerufen am 02.11.2026.
Beitragsbild und Bilder im Text: KI-generiert.