Dieser Beitrag gehört zum Themenschwerpunkt Whitepaper und Fachratgeber redaktionell entwickeln.
Eine Studie liefert genau die Zahl, die dein Whitepaper braucht. Im Manuskript steht dann: „Studien belegen, dass zwei Drittel aller Unternehmen …“. Welche Studie, wer befragt wurde, wann und wie viele, steht nirgends. Auf dem Weg von der Studie in die Publikation ist aus einem Ergebnis mit Rahmenbedingungen eine allgemeine Behauptung geworden. Das passiert selten absichtlich, aber es passiert oft.
Kurz gesagt: Wenn du eine Studie in einer Publikation verwendest, trenne drei Ebenen: was die Studie gemessen hat, wie ihre Autoren das deuten und was du daraus ableitest. Übernimm die Bezugsgrößen mit, also wer, wie viele, wann und wo. Nenne die Quelle direkt bei der Zahl und mache Einschränkungen sichtbar. Redaktionelle Aufbereitung heißt dabei, vorhandene Ergebnisse korrekt wiederzugeben, nicht sie selbst neu zu erheben oder wissenschaftlich zu bewerten.
Schritt 1: Originalergebnis und Interpretation trennen
Fast jede Studie enthält zwei Arten von Aussagen: Ergebnisse, also das, was gemessen oder erfragt wurde, und Interpretationen, also das, was die Autoren daraus schließen. In deiner Publikation kommt eine dritte Ebene hinzu: deine eigene Schlussfolgerung für die Leser. Halte diese drei Ebenen sprachlich auseinander:
- Ergebnis: „In der Befragung gaben 41 Prozent der Betriebe an, …“
- Interpretation der Autoren: „Die Autoren führen das vor allem auf … zurück.“
- Eigene Schlussfolgerung: „Für Betriebe in einer ähnlichen Lage heißt das aus unserer Sicht: …“
Achte dabei auf typische Verschiebungen. Aus „hängt zusammen mit“ wird schnell „führt zu“, obwohl die Studie keinen ursächlichen Zusammenhang nachweist. Aus „in der befragten Gruppe“ wird „in Deutschland“, obwohl die Stichprobe nicht repräsentativ ist. Aus „bis zu“ wird ein Durchschnittswert. Jede dieser Verschiebungen macht eine Aussage stärker, als die Quelle es hergibt.

Schritt 2: Bezugsgrößen erhalten
Eine Zahl ohne Bezugsgröße ist nicht überprüfbar. Der Pressekodex des Deutschen Presserats verlangt für Umfrageergebnisse in der Presse, die Zahl der Befragten, den Zeitpunkt der Befragung, die Fragestellung und den Auftraggeber zu nennen und mitzuteilen, ob die Ergebnisse repräsentativ sind. Für Unternehmenspublikationen ist das keine Pflicht, aber ein guter Maßstab.
Diese Angaben solltest du aus jeder Studie mitnehmen:
- Grundgesamtheit und Stichprobe: Wer wurde befragt oder untersucht, und wie viele?
- Zeitraum oder Stichtag: Wann wurden die Daten erhoben? Bei schnell veränderlichen Themen ist ein drei Jahre alter Wert womöglich überholt.
- Region und Branche: Gilt das Ergebnis für ganz Deutschland, für ein Bundesland oder für eine bestimmte Branche?
- Fragestellung und Methode: Wurde nach Einschätzungen gefragt oder wurden Werte gemessen?
- Auftraggeber: Wer hat die Studie veranlasst und finanziert?
- Prozent oder Prozentpunkte: Steigt ein Anteil von 20 auf 25 Prozent, sind das 5 Prozentpunkte, aber 25 Prozent mehr.
Bei amtlichen Statistiken findest du Methoden und Definitionen meist in den Erläuterungen. Das Statistische Bundesamt bietet zu allen Bundesstatistiken Qualitätsberichte an, die Informationen zu Methoden, Definitionen und zur Qualität der Ergebnisse enthalten. Ein Blick hinein klärt oft, was genau gezählt wurde. Wie du eigene Kennzahlen nachvollziehbar darstellst, zeigt der Beitrag Kennzahlen im Bericht zeigen.
Schritt 3: Quellen und Einschränkungen sichtbar machen
Die Quellenangabe gehört dorthin, wo die Zahl steht: in den Satz, als Fußnote oder unter die Grafik. Ein Quellenverzeichnis am Ende ergänzt diese Angaben, ersetzt sie aber nicht. Leser, die nur eine Seite aufschlagen, sollen erkennen können, woher eine Zahl stammt.
Einschränkungen benennst du offen und knapp, zum Beispiel: „Die Befragung umfasst nur Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten.“ Das schwächt deine Argumentation nicht, sondern macht sie glaubwürdiger.
Bei Abbildungen aus Studien ist besondere Sorgfalt nötig. Übernimmst du eine Grafik als Zitat, muss die Nutzung nach § 51 Urheberrechtsgesetz durch den Zitatzweck gerechtfertigt sein, und nach § 62 Urheberrechtsgesetz darf das Werk dabei grundsätzlich nicht verändert werden. Möchtest du die Daten in eigener Gestaltung neu darstellen, nenne die Datenquelle in jedem Fall und lass im Zweifel rechtlich prüfen, ob die Nutzung zulässig ist.

Arbeitshilfe: Studien-Steckbrief
Lege für jede Studie, die in deiner Publikation vorkommt, einen kurzen Steckbrief an. Er hilft beim Schreiben, bei der Fachprüfung und beim Abgleich im Satz.
| Feld | Was du notierst |
|---|---|
| Titel, Herausgeber, Jahr | Vollständige bibliografische Angabe und Link zur Originalquelle |
| Auftraggeber | Wer hat die Studie veranlasst oder finanziert? |
| Methode | Befragung, Messung, Auswertung vorhandener Daten |
| Stichprobe | Wer und wie viele, repräsentativ oder nicht |
| Zeitraum | Erhebungszeitraum oder Stichtag |
| Verwendetes Ergebnis | Wortlaut oder Wert mit Seite oder Tabellennummer |
| Interpretation der Autoren | Getrennt vom Ergebnis notiert |
| Einschränkungen | Was die Studie ausdrücklich nicht aussagt |
| Verwendung in der Publikation | Kapitel, Formulierung, Grafik oder Fließtext |
| Fachlich geprüft von | Name und Datum |
Beispiel: Aus einer Pressemeldung wird eine belastbare Angabe
Das Beispiel ist frei erfunden und dient nur der Veranschaulichung.
Ein Branchenverband für Haustechnik plant einen Fachratgeber zur Wartung von Heizungsanlagen. Im Manuskript steht: „Die Hälfte aller Heizungen in Deutschland wird nicht regelmäßig gewartet.“ Als Quelle ist eine Pressemeldung angegeben.
Beim Ausfüllen des Steckbriefs holt die Redaktion die Originalstudie. Dort zeigt sich: Befragt wurden 800 Eigentümer von Einfamilienhäusern in drei Bundesländern, online, in einem Zeitraum von vier Wochen. 49 Prozent gaben an, ihre Anlage nicht jährlich warten zu lassen. Die Studie ist nicht repräsentativ, Auftraggeber ist ein Hersteller von Wartungsverträgen.
Die neue Formulierung lautet: „In einer nicht repräsentativen Onlinebefragung von 800 Eigentümern von Einfamilienhäusern in drei Bundesländern gab knapp die Hälfte an, ihre Heizung nicht jährlich warten zu lassen.“ Herausgeber, Auftraggeber und Erhebungszeitraum stehen in der Fußnote. Die Aussage ist weniger spektakulär, aber sie hält einer Nachfrage stand.
Häufige Fragen
Darf ich eine Studie zitieren, die ich nur aus einem Zeitungsartikel kenne?
Besser nicht. Ein Artikel gibt oft nur einen Ausschnitt wieder und lässt Bezugsgrößen weg. Hol dir die Originalquelle und prüfe dort Wortlaut, Stichprobe und Zeitraum. Wenn das nicht möglich ist, kennzeichne die Angabe als Wiedergabe aus zweiter Hand.
Was tun, wenn zwei Studien sich widersprechen?
Nenne beide und erkläre, worin sie sich unterscheiden, etwa in Stichprobe, Zeitraum oder Methode. Leser schätzen es, wenn ein Widerspruch offen eingeordnet wird, statt dass nur die passende Studie auftaucht.
Kann ich eine KI die Studie zusammenfassen lassen?
Als erste Orientierung ja, als Grundlage für Zahlen nein. KI-Zusammenfassungen können Werte vertauschen oder Einschränkungen weglassen. Jede Zahl prüfst du deshalb im Original. Mehr dazu im Beitrag Broschüre mit ChatGPT erstellen.
Prüft ihr die Studien fachlich?
Nein. Die fachliche Prüfung liegt bei deinem Team oder bei Fachleuten, die du einbeziehst. Wir setzen Zahlen, Fußnoten, Grafiken und Quellenverzeichnis und gleichen sie im Satz mit der freigegebenen Vorlage ab. Wie Fachprüfung und Lektorat zusammenspielen, liest du im Beitrag Lektorat und Fachprüfung.
Dein nächster Schritt
Lege für jede Studie in deinem Manuskript einen Steckbrief an, bevor die Gestaltung beginnt. Wie Studien in eine Argumentation passen, zeigt der Beitrag Whitepaper aufbauen. Was wir bei Gestaltung und Satz textlastiger Publikationen übernehmen, steht auf der Seite Textbroschüre gestalten lassen. Für dein Vorhaben nutze die Projektanfrage.
Quellen
- Deutscher Presserat: Pressekodex, Richtlinie 2.1 Umfrageergebnisse. Abgerufen am 02.11.2026.
- Statistisches Bundesamt: Qualität in der amtlichen Statistik, Qualitätsberichte. Abgerufen am 02.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 51 Urheberrechtsgesetz, Zitate. Abgerufen am 02.11.2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 62 Urheberrechtsgesetz, Änderungsverbot. Abgerufen am 02.11.2026.
Beitragsbild und Bilder im Text: KI-generiert.